Abmeldungen sind schriftlich bis zum 15. eines Monats mit Wirkung zum Ende des nächsten Monats bei der Gemeindeverwaltung über die Kindergartenleitung möglich. Gehen sie erst nach dem 15. ein, werden Abmeldungen erst zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam.
Bei Fristversäumnis ist die Gebühr für einen weiteren Monat zu zahlen.
Bitte beachten Sie: Sofern Kinder mehrere Male oder ununterbrochen mehr als zwei Wochen ohne Begründung vom Besuch des Kindergartens fernbleiben, können sie, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung, durch schriftliche Erklärung gegenüber den Erziehungsberechtigten vom weiteren Besuch ausgeschlossen werden.
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