Ansprechpartnerinnen
Susanne Angermann - Verwaltung
Telefon 06147 20853
Astrid Plahuta - pädagogische Leitung
Telefon 06147 20855
Rathaus Trebur
Herrngasse 3
65468 Trebur
Konzeption Schulkindbetreuung 2008 (4,36 MB)
Aufnahmeverfahren für die Schulkindbetreuung
Als Eltern haben Sie vorab die Möglichkeit, mit Ihren Kindern die Schulkindbetreuungen zu besuchen und sich über die einzelnen Einrichtungen zu informieren.
Anmeldungen erhalten Sie in den Schulkindbetreuungen, den Grundschulen oder im Fachdienst "Soziales und Senioren" im Rathaus Trebur.
Zum Aufnahmeanschreiben erhalten Sie auch Informationen über die Kosten. Bis spätestens 1. Mai des jeweiligen Jahres sollte die Anmeldung bei der Gemeinde vorliegen.
Die Schulkindbetreuung lädt die Familien vor den Sommerferien zu einem Informationselternabend ein, an dem die Eltern grundlegende Informationen erhalten und die Möglichkeit besteht, ein Aufnahmegespräch zu vereinbaren, das mit allen Eltern und Kindern zu Beginn geführt wird. Die Benutzungsordnung und weitere Hinweise zur pädagogischen Arbeit der Einrichtung werden am Elternabend verteilt.
Träger des Angebotes ist die Gemeinde Trebur.
Anspruchsberechtigt sind alle Kinder von der 1. bis 5. Klasse der jeweiligen Grundschule, solange sie diese besuchen.
Buchungszeiten / Entgelte (monatlich)
Schulkindbetreuung
| Baukastensystem |
pro Wochentag im Monat |
Montag bis Freitag |
| Schulende bis 13.30 Uhr |
14,40 Euro |
72,00 Euro |
| Schulende bis 15.00 Uhr |
22,80 Euro |
114,50 Euro |
| Schulende bis 16.00 Uhr |
26,40 Euro |
132,00 Euro |
| Schulende bis 17.00 Uhr |
30,00 Euro |
150,50 Euro |
(Erhöhung von 10 % ab 1.1.2008)
Es sind auch Buchungen von einzelnen Tagen möglich, dann reduzieren sich die Kosten entsprechend der Anzahl der Tage.
Zukauf
Zukauf ist möglich für 5 Euro pro Stunde
Mittagessen
Das Verpflegungsentgelt für das Mittagessen beträgt 2,85 Euro (bzw. 2,70 Euro in Astheim). Eine Abrechnung für tatsächlich eingenommenes Mittagessen erfolgt alle 2 Monate.
Betreuungszeit bis 13.30 Uhr – ohne Mittagessen.
Geschwisterermäßigung in der Schulkindbetreuung
2. Kind 50 %
3. Kind frei
Mittagsverpflegung ausgeschlossen
Gebührenbefreiung
Bei geringem Einkommen kann eine Gebührenbefreiung durch das Jugendamt Groß-Gerau erfolgen. Anträge sind im Sozialamt und in den Einrichtungen erhältlich.
Integration
Integration von behinderten Kindern ist momentan nicht möglich.
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