Seit dem 01.01.1996 besteht in Deutschland der Rechtsanspruch für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahren bis zum Schuleintritt auf den Besuch eines Kindergartens (§ 24 KJHG).
Mit den Kitas Kunterbunt und Pusteblume und der Modernisierung der Astheimer Einrichtung hat die Gemeinde einen entscheidenden Beitrag zur Einlösung des Rechtsanspruches geleistet.
Dennoch führen die gesamtgesellschaftlichen Veränderungen auch immer zu Veränderungen der örtlichen Bedarfe. So zeigt sich beispielsweise anhand der bestehenden Wartelisten in den Ortsteilen der Gemeinde Trebur, dass Tagesbetreuungsplätze zunehmend nachgefragt werden.
Um den Erwartungen und Ansprüchen gerecht zu werden, hat die Gemeinde Trebur folgende Planung in Angriff genommen:
- In jedem Ortsteil wird die erforderliche Anzahl an Kindertagesstättenplätzen im Alter von 3 – 6 Jahren vorgehalten und langfristig gesichert.
- Die Integration von Kindern mit Behinderungen wird wohnortnah realisiert.
- Das örtliche Angebot hinsichtlich der tatsächlichen Bedürfnisse wird überprüft und im Rahmen der vorhandenen Ressourcen an diese angepasst.
- Ein zukunftsweisendes Kinderbetreuungskonzept für Kinder von 1 – 12 Jahren in allen Ortsteilen wurde entwickelt und umgesetzt. Hierbei ist es das vorrangige Ziel, die vorhandenen Angebote miteinander zu vernetzen und zu ergänzen.
- Eine verbindliche Qualitätssicherung unter Berücksichtigung der Erziehung, Bildung und Betreuung (§ 22 KJHG) in allen Kinderbetreuungseinrichtungen wird geschaffen.
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